Autor Thema: Volierenbau - rechtliche Fragen, Abstände  (Gelesen 5142 mal)

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Nalala

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Volierenbau - rechtliche Fragen, Abstände
« am: 16. März 2021, 12:14 Uhr »
Hallo ihr Lieben,

wieder eine Frage in der Hoffnung, auch zu diesem Thema Experten zu finden:

Wir haben uns ja inwischen entschlossen, eine Voliere anzuschaffen.

Nun umtreibt mich die rechtliche Frage: Darf man eine Voliere direkt an die Grundstücksgrenze bauen, wenn dahinter ein Gehweg ist? Oder direkt an einen Zaun zum Nachbargrundstück?

Oder gibt es Mindestabstände zu beachten? Es geht übrigens um Niedersachsen.

Natürlich könnte ich mich beim Bauamt informieren. Aber ich frage erst mal bei euch nach.

Ich habe schon in Erfahrung gebracht, dass Kleintiergehege ab 5 Quadratmeter in Niedersachsen wohl bis vor ein paar Jahren baugenehmigunspflichtig waren, dass diese - unsinnige - Regel inzwischen aber aufgehoben wurde. Baugenehmigung ist wohl erst bei 30 Quadratmetern notwendig. Mir geht es also um die Abstände zur Grundstücksgrenze.

Danke euch  :winke:

Katharina

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Antwort: Volierenbau - rechtliche Fragen, Abstände
« Antwort 1 am: 16. März 2021, 15:21 Uhr »
Hallo! :winke:

Ich habe zwar keinerlei Ahnung, wie die diesbezüglichen Regelungen in Niedersachsen sind, würde dir aber raten, bei der für euch zuständigen Stadt/Gemeinde nachzufragen.

Soweit ich weiß, sind solche Bestimmungen nämlich nicht nur von Bundesland zu Bundesland verschieden, sondern werden auch in den Städten und Gemeinden unterschiedlich geregelt. Da kann es z.B. eine Rolle spielen, ob man in einem Neubaugebiet wohnt oder nicht.

Ich glaube, hier bei uns gilt (oder galt mal) für solche Volieren: 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück, wenn es sich dabei um ein Gartengrundstück handelt. Ist das Nachbargrundstück bebaut oder kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, dann ist ein Einverständnis der Nachbarn erforderlich. Dieses Einverständnis kann aber auch wieder zurückgenommen werden, wenn die Nachbarn sich durch Geruch oder Geräusche belästigt fühlen sollten.
Liebe Grüße
Katharina :ms2:

Vio

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Antwort: Volierenbau - rechtliche Fragen, Abstände
« Antwort 2 am: 16. März 2021, 17:55 Uhr »
Unsere Baubehörde sagte mir, da es sich nicht um ein geschlossenes "Gebäude" handelt (wie Gartenhütte) und unsere Schutzhütte sehr klein ist, weil Kinderhaus, bestände kein Problem und es braucht keine Berechtigung.
Aber ich würde auch beim jeweilig zugehörigen Amt immer zur Sicherheit nochmal nachfragen.
*Ein Tier zu retten, verändert nicht die Welt.
Aber die ganze Welt verändert sich für dieses eine Tier.*

Liebe Grüße von Vio und der Schweinebande :mms: