Hallo ihr Lieben,
wieder eine Frage in der Hoffnung, auch zu diesem Thema Experten zu finden:
Wir haben uns ja inwischen entschlossen, eine Voliere anzuschaffen.
Nun umtreibt mich die rechtliche Frage: Darf man eine Voliere direkt an die Grundstücksgrenze bauen, wenn dahinter ein Gehweg ist? Oder direkt an einen Zaun zum Nachbargrundstück?
Oder gibt es Mindestabstände zu beachten? Es geht übrigens um Niedersachsen.
Natürlich könnte ich mich beim Bauamt informieren. Aber ich frage erst mal bei euch nach.
Ich habe schon in Erfahrung gebracht, dass Kleintiergehege ab 5 Quadratmeter in Niedersachsen wohl bis vor ein paar Jahren baugenehmigunspflichtig waren, dass diese - unsinnige - Regel inzwischen aber aufgehoben wurde. Baugenehmigung ist wohl erst bei 30 Quadratmetern notwendig. Mir geht es also um die Abstände zur Grundstücksgrenze.
Danke euch